Advisory | Sanierung

Sanierung und Insolvenz



Es ist keine Schande, in finanzielle Schieflache geraten zu sein

Viele Menschen meinen immer noch, Freiberufler wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater oder Architekten seien Spitzenverdiener. Die Realität sieht längst anders aus: Im vergangenen Jahr beantragten in Deutschland und Österreich mehr als 3200 freiberufliche Akademiker die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Vertreter der beruflichen Ständeorganisationen warnen, dies sei nur die Spitze des Eisbergs. Die Gründe für die finanziellen Engpässe sind vielfältig. Neben außerberuflichen Ursachen ist aber oftmals eine defizitär geführte Praxis bzw. Kanzlei oder Architekturbüro Grund für die wirtschaftliche Schieflage. Resultat ist dann oft das Insolvenzverfahren. 

Phasen der Krise

In nur wenigen Fällen kam es zu einem plötzlichen oder schicksalhaften Vermögensverfall. Zumeist zeichnete sich die manifeste Krise schon lange ab. Mit leichten Abwandlungen haben unsere Mandanten immer wieder die gleichen Phasen beschrieben:

Normalphase

Es ist ausreichende Liquidität vorhanden. Erlöse und Kosten stehen in einem gesunden Verhältnis zueinander. Die Privatentnahmen erfolgen auf einem angemessenen Niveau. Die Schein- und Punktzahl (z.B. bei Ärzten) pro Quartal wächst bzw. hat sich auf einem betriebswirtschaftlich gesundem Niveau eingependelt.


Frühe Krise

Die Liquidität ist zwar nach wie vor ausreichend und die betrieblichen Einnahme übersteigen die Ausgaben. Die Einnahmen sind aber rückläufig. Die Liquidität wird geringer, die Existenz ist aber (noch) nicht bedroht. Gleichbleibenden oder gestiegenen Ausgaben stehen schließlich sinkenden Einnahmen gegenüber. Der Freiberufler hofft auf Besserung des Zustandes, nimmt aber weder Korrekturen vor, noch sucht er nach externer Beratung.


Mittlere Krise

Mittlerweile gibt es einen deutlichen Liquiditätsengpass, der auch das tägliche Arbeiten und Leben beeinflusst. Die Entwicklung der Einnahmen ist weiterhin rückläufig, der Punkt ist erreicht, an dem die Ausgabe die Einnahmen übersteigen. Statt gegenzusteuern oder Beratung zu suchen, wird defensiv gedacht und "frisches" Mittel beschafft, zum Beispiel durch Erweiterung des Kreditrahmens auf der Basis der "alten, guten" Zahlen. Der psychische Stress wird deutlich größer.


Spätere Krise & Zusammenbruch

Der Handlungsspielraum wird immer enger und die Liquidität kann nur noch durch Notmaßnahmen erhalten werden. Darlehen werden nicht mehr oder nur sporadisch bedient. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen deutlich. Die Banken drohen schließlich mit Fälligstellung der gewährten Darlehen und der Betroffene verliert jeglichen Entscheidungsspielraum. Die Situation wird als extreme psychische Belastung wahrgenommen. 

 

Wer jetzt noch nicht reagiert, muss nicht nur mit nachhaltiger Verarmung sondern auch mit einem Fremdinsolvenzantrag rechnen und wird bald zum Spielball von Gläubigern und staatlichen Vollstreckungsorganen.


Beraten lassen und Entscheidung treffen

Je früher sich Betroffene beraten lassen, desto eher finden sie auch den Weg zurück in ein geregeltes, stressfreies und finanziell unbelastetes Leben. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts hat häufig den positiven Begleiteffekt, dass Sie zumindest für einen gewissen Zeitraum wieder einmal aufatmen können. Kommt eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu vertretbaren Bedingungen nicht in Betracht, verbleibt noch die gerichtliche Sanierung in Form der Insolvenz.

© ..dexlaw. | Legal & Tax Advisory
© ..dexlaw. | Legal & Tax Advisory

Wer flexibel ist, kommt schneller zum Ziel

Die wichtigste Voraussetzung, um wieder unbelastet am Wirtschafts- oder Erwerbsleben teilnehmen zu können, ist die Erkenntnis des Betroffenen, dass es etwas nicht im Lot ist und Handlungsbedarf besteht. Viel wertvolle Zeit geht dadurch verloren, dass in finanzielle Not geratene Freiberufler nicht rechtzeitig den Weg zum Berater suchen. Nicht zuletzt ist jetzt auch die nachhaltige Unterstützung in der Familie hilfreich.

© ..dexlaw. | Legal & Tax Advisory
© ..dexlaw. | Legal & Tax Advisory

Sanierung

Die außergerichtliche Sanierung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Gläubiger zu einem Teilverzicht bewegt werden können, die Verbindlichkeiten überschaubar sind und in einem Zeitraum von bis zu 36 Monaten zurückgeführt werden können. Das setzt voraus, dass der Betroffene seinem Beruf weiterhin nachgehen darf und die Gründe für den Niedergang beseitigt worden sind. In  der Regel umfasst die außergerichtliche Sanierung einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten.


Gerichtliche Sanierung in Deutschland

Ein Insolvenzverfahren in Deutschland ist von Nöten wenn eine außergerichtliche Sanierung nicht (mehr) möglich oder opportun ist. Dann also, wenn Gläubiger bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die außergerichtliche Sanierung gescheitert ist bzw. nur über einen unvertretbar langen Zeitraum möglich wäre.

 

Das reguläre Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung dauert in der Regel sechs Jahre.  In der sogenannten Wohlverhaltensperiode muss der Betroffenen alles, was er oberhalb des Pfändungsfreibetrags verdient, an den Insolvenzverwalter abführen. Wer also zum Beispiel kinderlos ist und als angestellter oder selbstständiger Arzt rund 5.000 Euro netto im Monat verdient, zahlt jeden Monat rund 3.800 Euro an den Insolvenzverwalter.

 

Das verkürzte Insolvenzverfahren in Deutschland läuft in der Regel drei Jahre und die Restschuldbefreiung kann unter der Bedingung erfolgen, dass innerhalb dieser Zeit mindestens 30% der Verbindlichkeiten getilgt wurden. Wer also rund 1 Million Euro schuldet, muss in drei Jahren mindestens 300.000 Euro zurückzahlen. Das macht monatlich ca. 8.300 Euro netto! aus.


Gerichtliche Sanierung in England & Wales

Wer flexibel ist, sollte auch darüber nachdenken, sich in England oder Wales gerichtlich zu sanieren. Das gerichtliche Verfahren selbst dauert nur 12 Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffenen zuvor für mindestens sechs Monate seinen Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich innegehabt hat.


Insbesondere Ärzten bietet die Sanierung in England und Wales viele Vorteile

  • In England und Wales gibt es im Vergleich zu Österreich und Deutschland im Rahmen eines Insolvenzverfahren keine starren Pfändungsfreigrenzen sondern der "Selbstbehalt" richtet sich am Bedarf des Betroffenen für ein würdevolles Leben aus;
  • Entgegen deutschem und österreichischem Berufsrecht können auch Nichtärzte als Shareholder einer englischen Limited fungieren, die sodann ärztliche Heilbehandlungen erbringt;
  • Ein sanierungsbedürftiger Arzt kann sich also zum Beispiel von einer Limited anstellen lassen, die seiner Frau oder seinen Kindern gehört;
  • die Limited erbringt medizinische Heilbehandlungen durch den Arzt und der Arzt erhält Gehalt in Höhe eines Betrages, der nicht gepfändet wird;
  • in England ist der "Locum" (Honorararzt) sehr weit verbreitet. Für Vertretungen in Allgemeinarztpraxen werden bis zu GBP 100,00 pro Stunde bezahlt;
  • für deutsche und österreichische Ärzte ist es relativ einfach, sich als Arzt oder Apotheker im Vereinigten Königreich registrieren zu lassen. 
Fünf vor Elf (UTC +1), Big Ben, London
Fünf vor Elf (UTC +1), Big Ben, London

Wir beraten und begleiten Sie

Wir analysieren mit Ihnen, in welcher Phase Sie sich befinden und ebnen Ihnen dann den für Sie idealen Weg aus der Krise. Durch unsere Expertise in deutschem und englischem Recht, langjährige Erfahrung im Turnaround Management für Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen sowie einer eigenen Niederlassung in England wissen wir genau, was zu tun ist.