Legal | Arbeitsrecht

Arbeit und Recht



Arbeiterdenkmal* - © Ronald Schneider via fotocommunity.de | Link am Ende der Seite
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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite). ..dexlaw. ist vorwiegend auf dem gebiet des Individualarbeitsrechts tätig.

Vertragsgestaltung

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, in den meisten Fällen zumindest, eine auf längere Dauer angelegte Schicksalsgemeinschaft. Und daher ist es ganz besonders wichtig, dass zwischen den beiden Partnern von Anfang an klare Verhältnisse bestehen, um eine friedliche aber auch fruchtbare Koexistenz zu ermöglichen.

 

Wir erstellen, überarbeiten und überprüfen für unsere Mandanten daher Dienst- und Arbeitsverträge, Minijob- und Praktikumsverträge sowie alle Arten von Zusatzvereinbarungen wie z.B.  Zielvereinbarungen, Bonusabreden, Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen, Sabbatical-Vereinbarungen, Provisionsregelungen und Vieles mehr.

 

Bei der Vertragsprüfung gilt unsere Aufmerksamkeit natürlich auch der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht.

 

Selbstverständlich ermitteln wir auch die auf Ihr Unternehmen anwendbaren Tarifverträge.


Vertragsbeendigung

Wir beraten sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer auf der einen Seite wie auch Arbeitgeber auf der anderen Seite im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit - einvernehmlich und streitig.

 

Hierzu gehört u.a. die Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen, die Beratung zur Vermeidung von Sperrzeitproblemen und anderer Fragen im Zusammenhang mit zum Beispiel Ansprüchen auf Arbeitslosengeld.


Kündigungsschutz

Auch hierzu beraten wir mal die eine wie auch die andere Seite eines Dienst- oder Arbeitsvertrages zur Durchsetzung ihrer Interessen. Konstatieren lässt sich aus unserer reichhaltigen Erfahrung, dass eine kündigungsbedingte Trennung für beide Seiten eine mehr oder weniger folgenreiche Zäsur darstellt, deren Verarbeitung Zeit in Anspruch nimmt.

 

Auf Arbeitgeberseite gehört hier neben der eigentlichen Prozessvertretung in einem Kündigungsschutzverfahren die gründliche Vorbereitung einer Ausstellung, ggf. einschließlich der Einbeziehung des Betriebsrates ebenso dazu, wie die penibel genaue Herausarbeitung der Gründe für die angestrebte Trennung und unbedingt auch eine verlässliche Prognose des finanziellen Risikos der jeweiligen Trennung.

 

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist auf Arbeitnehmerseite in rechtlicher wie auch psychologischer Sicht insbesondere auch die Sicherung des "sozialen Besitzstandes" im Auge zu behalten. Selbstverständlich gilt es auch, bei den Kündigungsgründen ganz genau hinzuhören. Denn oftmals sind Kündigungen von Arbeitgebern einfach schlecht vorbereitet.

+49 (0) 561 / 76684-888