Legal | Strafrecht

Strafrecht



© olly via fotolia.com
© olly via fotolia.com

Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken!

Und außerdem: wer den Kopf in den Sand steckt, sieht nicht, wer ihm in den Rücken fällt. Das Strafrecht umfasst per definitionem zwar die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Wir bei ..dexlaw. haben uns allerdings auf zwei Bereiche spezialisiert: Arztstrafrecht und Steuerstrafrecht. Aus Erfahrung wissen wir gut, dass diese beiden Rechtsgebiete ein ohnehin schon "weites Feld" sind.

Arztstrafrecht

Eine allgemein verbindliche Definition des Begriffes Arztstrafrecht gibt es bislang nicht. Wir jedenfalls sehen darin all jene Straftaten, die in einem mehr oder weniger unmittelbarem Zusammenhang zu einer spezifisch ärztlichen Tätigkeit ihren Ursprung haben.

© ..dexlaw.
© ..dexlaw.

Gebiete


Klientel


  • Ärzte
  • Apotheker
  • nichtärztliches Personal in Arztpraxen, BAGs, MVZs 

Formulare


  • Vergütungsvereinbarung Strafrecht

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht umfasst sowohl die Beratung, Vertretung und die Verteidigung in nationalen Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wie auch die Betreuung im Rahmen von strafbefreienden Selbstanzeigen. 

Deutliche Verschärfung

In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich der "auf den Steuerpflichtigen lastende Sanktionsdruck potenziert". Dies lässt sich einerseits an der Verschärfung der Rechtsprechung und andererseits an dem Anstieg der allein  in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung ablesen.

© ..dexlaw. - Quelle: de.statista
© ..dexlaw. - Quelle: de.statista

Strafbefreiende Selbstanzeige

Inspiriert durch durch die Entscheidung des BGH vom 20. Mai 2010 hat der Gesetzgeber gleich zweimal die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige drastisch reduziert. Im Jahre 2011 wurde die Grenze für die Selbstanzeige zunächst auf EUR 50.000 und im Jahre 2014 schließlich auf EUR 25.000 reduziert und der Berichtszeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt.

Klientel


  • Unternehmer
  • Ärzte und Apotheker
  • Hoteliers und Gastronome
  • Geschäftsführer
  • leitende Angestellte

Formulare


  • Strafprozessvollmacht
  • Vergütungsvereinbarung Strafrecht

Externe Links