Legal | Medizinrecht
Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Medizinrecht steht wohl noch aus - jedenfalls existiert bislang keine uns bekannte. Wir orientieren uns bezüglich unseres Leistungsangebotes einerseits daran, was für Sie als Angehöriger der medizinische Heilberufe notwendig und wichtig ist und andererseits, was wir können.
Aus der vorstehenden Grafik wird ersichtlich, dass sich das Medizinrecht aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht zusammensetzt.
Im Rahmen des Rechts der medizinischen Heilbehandlung beraten und vertreten wir unser Klientel zur Abwehr arzthaftungsrechtlicher Ansprüche (siehe hierzu auch unter -->Arzthaftungsrecht) von Patienten sowie gegen Sie eingeleiteter Ermittlungsverfahren (siehe hierzu auch -->Arztstrafrecht).
Zum Vertragsarztrecht gehören insbesondere die Rechtsvorschriften in den unterschiedlichen Sozialgesetzbücher und die auf deren Grundlage ergangenen Gesetze und Verordnungen. Wir haben bei ..dexlaw. eine Aufteilung nach den folgenden Gebieten vorgenommen.
Dieser Beratungsbereich berührt vor allem die Anwendung der unterschiedlichen berufsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die der Bundesärzteordnung, der Satzung(en) der unterschiedlichen Kassenärztlichen Vereinigungen und der jeweiligen Approbationsordnungen.
Vor allem im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss ein Hauptaugenmerk auch auf der Sicherung der Approbation liegen.
Dieses Feld im Bereich Medizinrecht nimmt in unserer Beratungspraxis einen sehr breiten Raum ein und beinhaltet im Wesentlichen die Erstellung und oft auch das gemeinsame Verhandeln von Verträgen.
Leider allzu oft vernachlässigt wird die Pflege der Vertragsvorlagen. Häufig wird diesem Thema erst dann wieder Beachtung geschenkt, wenn es bereits zu spät ist. So geschehen in einer Arztpraxis mit mehreren angestellten Ärzten. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhof war den Inhabern nicht bekannt, ein dringend erforderlicher Hinweis des Steuerberaters unterblieb ebenfalls. Bittere Folge: die Praxis wurde mit ihren sämtlichen Einkünften auch zur Zahlung von Gewerbesteuer herangezogen.
Lassen Sie Ihre Verträge deshalb von Spezialisten erstellen, zum Beispiel für die folgenden Verträge:
Das bezüglich der Aktualität für die oben genannten Verträge gilt natürlich auch für Verträge im Bereich der Kooperationen und des Gesellschaftsrechts.
Wir erstellen für Sie zum Beispiel folgende Verträge bzw. Vereinbarungen:
Ergänzend stehen wir Ihnen natürlich auch zur nachhaltigen Durchsetzung Ihrer Gesellschafterrechte zur Verfügung.
Unter Vergütungsrecht verstehen wir alle Gegenstände die im Zusammenhang mit Folgendem stehen:
--> Berufsgericht
--> Disziplinarverfahren
Ärztliches Berufsrecht
Arzthaftungsrecht
Berufsausübungsgemeinschaft
Betäubungsmittelrecht (BtM)
Disziplinarrecht für Ärzte
Gesellschaftsrecht
Kassenarztrecht
MVZ
PartG
Pflichtverletzung (KV-Satzung)
Praxiskauf & Praxisübernahme
Sozialrecht für Ärzte
Steuerrecht
Vertragsarztrecht
Werberecht für Ärzte
Wettbewerbsrecht