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Medizinrecht



Die Medizin, sie ist ein weites Feld...

Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Medizinrecht steht wohl noch aus - jedenfalls existiert bislang keine uns bekannte. Wir orientieren uns bezüglich unseres Leistungsangebotes einerseits daran, was für Sie als Angehöriger der medizinische Heilberufe notwendig und wichtig ist und andererseits, was wir können.

© ..dexlaw.
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Aus der vorstehenden Grafik wird ersichtlich, dass sich das Medizinrecht aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht zusammensetzt.

Recht der medizinischen Heilbehandlung

Im Rahmen des Rechts der medizinischen Heilbehandlung beraten und vertreten wir unser Klientel zur Abwehr arzthaftungsrechtlicher Ansprüche (siehe hierzu auch unter -->Arzthaftungsrecht) von Patienten sowie gegen Sie eingeleiteter Ermittlungsverfahren (siehe hierzu auch -->Arztstrafrecht). 

Vertragsarztrecht

Zum Vertragsarztrecht gehören insbesondere die Rechtsvorschriften in den unterschiedlichen Sozialgesetzbücher und die auf deren Grundlage ergangenen Gesetze und Verordnungen. Wir haben bei ..dexlaw. eine Aufteilung nach den folgenden Gebieten vorgenommen.

Vertragsärztliche Versorgung

  • Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
  • Vertragsarztsitz und Zweigpraxis
  • Gemeinsame Berufsausübung
  • Rechtsverhältnis Vertragsarzt/Versicherter/KV
  • Hausarztzentrierte Versorgung | Integrierte Versorgung
  • Praxisnachfolge
  • Sonderbedarf
  • Angestellte Ärzte und Job-Sharing
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Ermächtigung

Vergütung

  • Honoraranspruch
  • Gesamtvergütung und Honorarverteilungsmaßstab
  • Abrechnungsprüfung
  • Wirtschaftlichkeitsgebot und -prüfung 

Berufsrecht der Heilberufe

Dieser Beratungsbereich berührt vor allem die Anwendung der unterschiedlichen berufsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die der Bundesärzteordnung, der Satzung(en) der unterschiedlichen Kassenärztlichen Vereinigungen und der jeweiligen Approbationsordnungen.

 

Vor allem im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss ein Hauptaugenmerk auch auf der Sicherung der Approbation liegen.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Dieses Feld im Bereich Medizinrecht nimmt in unserer Beratungspraxis einen sehr breiten Raum ein und beinhaltet im Wesentlichen die Erstellung und oft auch das gemeinsame Verhandeln von Verträgen.

Allgemeines Vertragsrecht

Leider allzu oft vernachlässigt wird die Pflege der Vertragsvorlagen. Häufig wird diesem Thema erst dann wieder Beachtung geschenkt, wenn es bereits zu spät ist. So geschehen in einer Arztpraxis mit mehreren angestellten Ärzten. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhof war den Inhabern nicht bekannt, ein dringend erforderlicher Hinweis des Steuerberaters unterblieb ebenfalls. Bittere Folge: die Praxis wurde mit ihren sämtlichen Einkünften auch zur Zahlung von Gewerbesteuer herangezogen.

 

Lassen Sie Ihre Verträge deshalb von Spezialisten erstellen, zum Beispiel für die folgenden Verträge:

 

  • Praxiskaufverträge (Einzelpraxis, BAG, MVZ - letztere sowohl als Share oder Asset Deals)
  • Behandlungsverträge, allgemeine Behandlungsbedingungen 
  • Arbeits- und Dienstverträge
  • Miet- und Pachtverträge, Leasingverträge
  • Grundstückskaufverträge 
  • Selektivverträge mit Kostenträgern

Gesellschaftsrecht

Das bezüglich der Aktualität für die oben genannten Verträge gilt natürlich auch für Verträge im Bereich der Kooperationen und des Gesellschaftsrechts.

 

Wir erstellen für Sie zum Beispiel folgende Verträge bzw. Vereinbarungen:

  • Labor- und Gerätegemeinschaftsverträge
  • Verträge über Berufsausübungsgemeinschaften
  • MVZ-Gesellschaftsverträge
  • Partnerschaftsverträge

Ergänzend stehen wir Ihnen natürlich auch zur nachhaltigen Durchsetzung Ihrer Gesellschafterrechte zur Verfügung.

Vergütungsrecht

Unter Vergütungsrecht verstehen wir alle Gegenstände die im Zusammenhang mit Folgendem stehen: 

  • vertrags- oder privatärztlichen Honoraranspruch (z.B. EBM und GoÄ) des Arztes;
  • Abrechnungsprüfung
  • Wirtschaftlichkeitsgebot und Wirtschaftlichkeitsprüfung 
  • Abrechnungsbetrug bzw. -untreue

Interne Links


--> Approbationsentzug

--> Arztstrafrecht

--> Arztbewertung

--> Berufsgericht

--> Disziplinarverfahren

Klientel


  • Ärzte
  • Apotheker
  • Berufsausübungsge-meinschaften (BAG)
  • Medizinische Versorgung-zentren (MVZ)
  • nichtärztliches Personal in Arztpraxen, BAGs und MVZs im Rahmen ihrer Berufsausübung 

Medical Focus


Approbationsentzug

Ärztliches Berufsrecht

Arztrecht

Arzthaftungsrecht

Arztstrafrecht

Berufsausübungsgemeinschaft

Betäubungsmittelrecht (BtM)

Disziplinarrecht für Ärzte

Dopingrecht

Gesellschaftsrecht

Kassenarztrecht

MVZ

PartG

Pflichtverletzung (KV-Satzung)

Praxiskauf & Praxisübernahme

Praxisnachfolge

Sozialrecht für Ärzte

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Vertragsarztrecht

Werberecht für Ärzte

Wettbewerbsrecht

Links zu ausgewählten Gesetzen