FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) | Wann eine Impfung empfehlenswert ist und von der GKV getragen wird

..dexlaw. | Kassel • Colchester • München

Zecken übertragen häufig Krankheitserreger zwischen den Wirten ohne jedoch selbst daran zu erkranken. Da regelmäßig auch Menschen durch Erkrankungen wie Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Babesiose, Ehrlichiose, Rickettsiosen oder Neoehrlichiose betroffen sind, sollte mit einem Zeckenstich keineswegs leichtfertig umgegangen werden.


Indikationsimpfung

 

Eine Indikation zur Impfung besteht für Personen, die in FSME-Risikogebieten (entsprechend den aktuellen Hinweisen zu FSME-Risikogebieten, die im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht sind) Zecken exponiert sind.

KostentRagung durch die GKV

Bezüglich der Kostentragungspflicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird zwischen solche Versicherten unterschieden, die einem beruflichen Risiko ausgesetzt sind und solche, die keinem beruflichen Risiko ausgesetzt sind. 

 

Alle gesetzlichen Krankenkassen tragen die Impfkosten für zumindest solche Krankenversicherte, die in den so genannten Risikogebieten wohnen und keinem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind.

 

Nicht alle Krankenkassen tragen allerdings die Impfkosten, wenn der Versicherte lediglich in das betroffene Gebiet reist.  

Ausschluss der Kostentragung

Eine erhöhte berufliche Gefährdung durch FSME begründet in solchen Bereichen keinen Leistungsanspruch gegenüber der GKV, in denen der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist. Dies bestimmt die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge".

 

Nach der ArbMedVV besteht in folgenden Bereichen aufgrund eines er- höhten beruflichen Risikos ein spezieller Anspruch auf Kostentragung einer Schutzimpfung gegen den Arbeitgeber.

  • Gezielte Tätigkeiten mit FSME- Virus
  • Nicht gezielte Tätigkeiten mit FSME-Virus

in Forschungseinrichtungen/ Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmög- lichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu in- fizierten Tieren oder krank- heitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenstän- den oder Materialien)

  • Nicht gezielte sonstige Tätigkeiten

In Endemiegebieten auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen, Tiergärten und Zoos (regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation oder direkter Kontakt zu frei lebenden Tieren)

Abrechnung

Die Abrechnung der Schutzimpfung gegen FSME bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt in Bayern über die folgenden EBM-Ziffern:

  • GOP 89102A: Erste Dosis
  • GOP 89102B: Letzte Dosis
  • GOP 89102R: Auffrischungsimpfung(en)

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Bei privat versicherten Patienten ist die GoÄ-Ziffer 375 für die Schutzimpfung FSME einschlägig. Jede Wiederholungsinjektion kann nach GoÄ-Ziffer 377 abgerechnet werden. Der Auslagenersatz für die Kosten des Impfstoffs wird nach § 10 GoÄ ersetzt.

 

Quellen: Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), Veröffentlichung des NAV-Virchow Bundes

Risikogebiete

dexlaw | Risikogebiete FSME
Quelle: Robert Koch Institut

Leitlinien


Links


Normen



Bild 1 und 2 (Zecken freigestellt): Von André Karwath aka Aka - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=183744

Bild 3 (Hautrötung): Jost Jahn (JostJahn 14:09, 1 August 2005 (UTC)), www.jostjahn.de - Selfmade at myself, www.jostjahn.de, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=249118